Prüfungsordnung für die Spezial-Jagdgebrauchsprüfung für Retriever
des Labrador Club Deutschland e.V.


LCD-SpJGP/R
Stand: Februar 2001

Prüfungsordnung für die Spezial-Jagdgebrauchsprüfung für Retriever

Zugelassen zu dieser Prüfung sind alle Hunde über 18 Monate.

Die obige Prüfung ist eine Leistungsprüfung des LCD mit hohen Anforderungen an die Lenkbarkeit, Spurwilligkeit und Apportierfähigkeit des Retrievers. Zu dieser Prüfung werden Retriever mit bestandener BLP oder JGP/R zugelassen. Die Prüfung wird möglichst im Herbst – nach jeweils gültigen VGPO – an einem Tag durchgeführt.

Folgende Fächer sind zu prüfen:

I. Haarwildschleppe (500 m, 4 Haken, 20 Min. Stehzeit) FWZ 4
II. Einweisen auf 2 Stück Federwild (Winkel 90°; 80 m Entfernung) FWZ 5
III. Verlorensuche aus tiefem Schilfwasser bzw. Uferdickicht FWZ 5
IV. Einweisen über ein Gewässer auf eine Schleppspur FWZ 4
V. Bringen: a) Kanin; b) Fasan; c) Ente FWZ 2
VI. Lenkbarkeit FWZ 3
VII. Arbeitsfreude FWZ 3


Durchführung der Fächer nach folgenden Anweisungen:

I. Haarwildschleppe (Hase oder Kanin)
Die Schleppe ist 500 m lang, hat vier rechtwinklige Haken und muss 20 Min. stehen, bevor der Hund zur Arbeit geschnallt wird; die Schleppe führt durch wechselndes Gelände (Wald, Feld, Wiese), auch durch Zäune und kleinere Gräben und über Wege. Die für die Arbeit auf der Schleppe und das Bringen benötigte Zeit darf 20 Minuten nicht überschreiten und ist festzuhalten; im Übrigen gilt die VGPO von 1996.

II. Bestimmung für das Einweisen auf 2 Stück Federwild
a) Durchführung
Die Arbeit ist bei Nacken- oder Seitenwind im Feldgelände mit dichtem ca. 20-30 cm hohem Bewuchs unmittelbar nach Auslegen des Suchenwildes durchzuführen. In 80 m Entfernung werden zwei Stücke der gleichen Federwildart (Huhn oder Fasan) ausgeworfen; der Winkel zwischen den Suchenstücken soll – am Ausgangspunkt angelegt – ca. 90° betragen. Ein Richter wirft das Suchenwild von der dem Führer entgegen gesetzten Seite in die Felddeckung; der zu prüfende Hund darf dies nicht wahrnehmen. Die genaue Richtung des ausgelegten Suchenwildes wird dem Führer mitgeteilt; die Reihenfolge der zu bringenden Stücke wird vom Richter festgelegt. Der Führer schnallt den Hund am Ausgangspunkt und bleibt dort während der Arbeit des Hundes stehen.
b) Beurteilung
Beurteilt wird die Lenkbarkeit und der Finde- und Bringwille des Hundes. Nach der Einweisung sind dauernde laute Befehle und jeder Richtungswurf punktmindernd. Ermutigungen sind jedoch erlaubt!
Der Hund, der wahrgenommenes Wild beim erstmaligen Finden nicht selbstständig (d. h. ohne Einwirkung des Führers) bringt, scheidet aus der Prüfung aus. Bringt der Hund nicht in der angegebenen Reihenfolge, so kann die Arbeit bestenfalls mit „genügend“ gewertet werden.

Wertung
sehr gut = zwei gebrachte Stücke in 5 Minuten
gut = zwei gebrachte Stücke in 10 Minuten
genügend = zwei gebrachte Stücke in 15 Minuten
oder ein gebrachtes Stück in 5 Minuten
mangelhaft = ein gebrachtes Stück in 15 Minuten
ungenügend = kein gebrachtes Stück in 15 Minuten

III. Verlorensuche aus tiefem Schilfwasser
a) Durchführung
In der Dickung des gegenüberliegenden Ufers soll der zu prüfende Hund zwei Enten finden und apportieren. Der Hund soll auf einmaligen Befehl die Wasserfläche, die 20-40 m breit sein muss, annehmen und durchschwimmen; die Enten werden in das Schilf bzw. in das Unterdickicht im Abstand von ca. 10 m ausgeworfen. Der zu prüfende Hund darf dies nicht wahrnehmen. Die Reihenfolge der zu bringenden Stücke wird nicht festgelegt.
b) Beurteilung
Beurteilt wird die Lenkbarkeit und der Finde- und Bringwille des Hundes. Nach der Einweisung sind dauernde laute Befehle und jeder Richtungswurf punktmindernd. Ermutigungen sind jedoch erlaubt!
Der Hund, der wahrgenommenes Wild beim erstmaligen Finden nicht selbstständig (d. h. ohne Einwirkung des Führers) bringt, scheidet aus der Prüfung aus.
Wertung
sehr gut = zwei gebrachte Stücke in 5 Minuten
gut = zwei gebrachte Stücke in 10 Minuten
genügend = zwei gebrachte Stücke in 15 Minuten
oder ein gebrachtes Stück in 5 Minuten
mangelhaft = ein gebrachtes Stück in 15 Minuten
ungenügend = kein gebrachtes Stück in 15 Minuten


IV. Einweisen über Gewässer auf einer Schleppspur
a) Durchführung
Jenseits eines Gewässerstreifens (Seearm, Teich, Kanal, breiter Graben oder gering fließender Fluss) wird direkt an der Wasser/Landgrenze ein Anschuss mit frisch gerupften Entenfedern markiert und mit der Ente, ohne Einlegung von Haken, eine 50 m lange Schleppspur am jenseitigen Ufer gelegt. Die Schleppen müssen mindestens 50 m auseinander liegen. Das jenseitige Ufer soll der Hund schwimmend erreichen, nicht watend oder herumlaufend. Das Gewässer sollte zwischen 20 m und 40 m breit sein. Das Ufer muss einen Ausstieg des Hundes zulassen (kein Steilufer).
b) Beurteilung
Der Hund soll auf einmaliges Kommando das Wasser annehmen und überqueren. Nach Auffinden des Anschusses unverzüglich die Schleppe aufnehmen und das Wild auf demselben Weg bringen. Die für die Arbeit benötigte Zeit ist festzuhalten und ist bei Punktgleichheit entscheidend. Jeder Richtungswurf ist untersagt, dauernde laute Rufe sind punktmindernd. Max. Arbeitszeit 15 Minuten.
V. Bringen
Es gelten die Bestimmungen der VGPO des JGHV. Aus den Zensuren für das Bringen auf der Haarwildschleppe, beim Einweisen auf Federwild im Feld bzw. Enten am Wasser wird eine Sammelurteilsziffer gebildet.
VI. Lenkbarkeit
Sie zeigt sich in der durch konsequente Ausbildung geförderten Willigkeit des Hundes, mit seinem Führer jederzeit Verbindung zu halten und ihn bei der jagdlichen Arbeit zu unterstützen. Vom Retriever wird verlangt, dass er durch akustische (vorwiegend durch die Hundepfeife) und optische Signale (durch Wink) im Gelände auch auf große Entfernungen gelenkt werden kann.

Ein Hund, der in den Leistungs- und Bringfächern ungenügende Leistungen zeigt, scheidet von der Weiterprüfung ebenso wie der Knautscher oder Rupfer aus.
Der Hund mit der höchsten Punktzahl ist Suchensieger, bei Punktgleichheit wird dem Hund mit der kürzesten Zeit bei Fach II der Suchensieg zugesprochen.
Die Höchstpunktzahl beträgt 104, die Mindestpunktzahl zum Bestehen ist 50.


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